Die politischen Institutionen Norwegens
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Fotografien Norwegen |
Norwegen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie mit parlamentarischem Regierungssystem. Die Verfassung trat am 17. Mai 1814 in Kraft und ist, trotz mehrfacher Änderungen (zuletzt im November 1967), immer noch die rechtliche Grundordnung des Staates. Staatsoberhaupt ist der König, der in erster Linie repräsentative Aufgaben wahrnimmt und auch als Oberbefehlshaber der Streitkräfte und als Oberhaupt der evangelisch-lutherischen Staatskirche fungiert. Nationalfeiertag ist der 17. Mai, der an das In-Kraft-Treten der Verfassung im Jahr 1814 erinnert. |
Die Exekutive liegt formal beim König, die Regierungsaufgaben werden jedoch vom Staatsrat (Kabinett), dem der Ministerpräsident vorsteht, ausgeführt. Der Monarch ernennt die Regierung durch Bestätigung der von der stärksten Partei vorgeschlagenen Liste. |
Die legislative Gewalt liegt beim Parlament (Storting), das sich aus 165 Abgeordneten zusammensetzt, die in allgemeinen Wahlen jeweils für vier Jahre bestimmt werden. Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr. Das Parlament kann von der Exekutive nicht aufgelöst werden. Im Gesetzgebungsprozess teilt sich das Storting in zwei Kammern auf: Ein Viertel der Abgeordneten bilden das Lagting (das Oberhaus), in dem die Gesetzte eingebracht werden, die übrigen bilden, das Odelsting (das Unterhaus), in dem die Gesetze verabschiedet werden. Norwegens höchstes Gericht ist der Oberste Gerichtshof, das Høyesterett, das aus einem Präsidenten und 17 Richtern besteht. |
Diesem sind fünf (regionale) Appellationsgerichte untergeordnet, die sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Prozesse entscheiden. Daneben gibt es Schlichtungsgerichte, die zivilrechtliche Prozesse entscheiden, sowie Bezirks- und Stadtgerichte, durch die die Strafgerichtsbarkeit wahrgenommen wird. Abgesehen den kommunal gewählten Richtern der Schlichtungsgerichte, werden alle Richter vom Monarchen ernannt. |
Norwegen ist in 19 Provinzen (Fylker) gegliedert, die jeweils von den gewählten Provinzräten und einem Exekutivorgan, dem Provinzkomitee, vertreten werden. Die Provinzen wiederum gliedern sich in Land- und Stadtbezirke, deren Vertretung bei den auf vier Jahre gewählten Bezirksräten und dem entsprechenden Exekutivkomitee liegt. Die Zentralregierung in den Provinzen wird durch einen Gouverneur (Fylkesting) vertreten. Die bedeutendste Partei in Norwegen ist die sozialdemokratische Arbeiterpartei (Det Norske Arbeiderparti, DNA), die seit 1935 mit nur einigen wenigen Unterbrechungen regierte. Ihr wichtigster Gegenspieler ist die konservative Høyre (H). Weitere maßgebliche Parteien sind die rechtsgerichtete Fortschrittspartei (Fremdskrittpartiet, FP), die Christliche Volkspartei (Kristelig Folkeparti, KFP), die Sozialistische Linkspartei (Sosialistisk |
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Jens Stoltenberg |
Venstreparti, SVP), die in der Mitte des Parteienspektrums stehende Zentrumspartei (Senterpartiet, SP) und die liberale Partei Venstre (V). Der König ist der Oberbefehlshaber der etwa 25 800 Mann umfassenden Streitkräfte. Für alle männlichen Bürger im Alter von 19 bis 44 Jahren besteht allgemeine Wehrpflicht; die Dienstzeit liegt zwischen 12 und 15 Monaten. Norwegens Verteidigung ist an den Nordatlantikpakt (NATO) gebunden, dem das Land 1949 beigetreten ist. Norwegen," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009 http://de.encarta.msn.com © 1997-2009 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
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