Verwaltung und Politik in Frankreich
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Fotografien Paris |
Frankreich ist eine präsidiale Republik, die auf der am 4. Oktober 1958 verkündeten und in der Folgezeit mehrmals geänderten Verfassung basiert. Nationalfeiertag ist der 14. Juli, der an den Sturm auf die Bastille, den Beginn der Französischen Revolution, erinnert. |
Exekutivgewalt und Gesetzgebungsbefugnis |
Staatsoberhaupt ist der Präsident, der für eine Amtszeit von fünf Jahren (seit der Verfassungsänderung von 2000; davor für sieben Jahre) direkt vom Volk gewählt wird und einmal wiedergewählt werden darf. Der Präsident nimmt eine zentrale Rolle im politischen System Frankreichs ein und verfügt über eine ähnlich mächtige Position wie der Präsident der USA oder Russlands. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, sitzt dem Obersten Verteidigungsrat und dem Ministerrat (Kabinett) vor, ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die Minister und kann die Nationalversammlung auflösen. Das französische Parlament besteht aus zwei Kammern: der Nationalversammlung mit 577 Abgeordneten, davon 22 aus Überseegebieten, und dem Senat mit 321 Mitgliedern, davon 14 aus Überseegebieten. Die Abgeordneten der Nationalversammlung werden nach dem Mehrheitswahlsystem in zwei Wahlgängen für fünf Jahre gewählt. Die Mitglieder des Senats werden in indirekten Wahlen von Wahlkollegien für sechs Jahre (seit 2003, davor für neun Jahre) gewählt. Der Senat ist ein beratendes Gremium; er kann Gesetzesvorlagen und Entscheidungen der Nationalversammlung überprüfen und eine Stellungnahme abgeben sowie die Verabschiedung eines Gesetzes verzögern (nicht aber verhindern). Besteht in beiden Kammern Uneinigkeit über ein Gesetz, so liegt die endgültige Entscheidung bei der Nationalversammlung. Mit der Verfassung von 1958 wurde ein neues Gremium, der Verfassungsrat, eingeführt. |
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Er wird bei Wahlen und Volksabstimmungen tätig und entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit neuer Gesetze. Der Verfassungsrat besteht aus neun ernannten Mitgliedern; außerdem gehören ihm die ehemaligen Präsidenten der Republik an. Der Wirtschafts- und Sozialrat setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie aus berufsständischen und kulturellen Organisationen zusammen und berät die Nationalversammlung und den Ministerrat in wirtschaftlichen Fragen. Für Verfassungsänderungen ist die Billigung durch beide Kammern des Parlaments und ein anschließendes Referendum notwendig oder nur eine Dreifünftelmehrheit im Parlament. Encarta |
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