Fotografien
Bundeskanzler Gerhard Schröder (1998-2005) : Reformpolitik : Arbeits- und Sozialpolitik
Fotografien Deutschland

Schwerpunkte zur Auflösung des unter der Regierung Kohl aufgelaufenen „Reformstaus” waren in der ersten Legislaturperiode der rotgrünen Koalition die Bereiche Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Steuer- und Finanzpolitik sowie Umwelt-, Verbraucher- und Ausländerpolitik. In der zweiten Legislaturperiode wurde 2003 das Reformprogramm als „Agenda 2010” zusammengefasst und zugleich erheblich erweitert.

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit initiierte Bundeskanzler Schröder ein neues „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit”. Aufgrund der gegensätzlichen Interessenlage in der Tarifpolitik führte das „Bündnis” jedoch nicht zu dem Ziel, Arbeitgeber und Gewerkschaften für eine tragfähige und wirkungsvolle beschäftigungspolitische Zusammenarbeit auf überregionaler Ebene zu gewinnen. Im Herbst 2001 galt das „Bündnis für Arbeit” als weitgehend gescheitert.

Zur besseren Absicherung geringfügig Beschäftigter und arbeitnehmerähnlicher Selbständiger sowie gleichzeitiger Ausweitung der Beitragspflicht für die Sozialversicherungen kamen im Frühjahr 1999 das Gesetz zur Scheinselbständigkeit und das so genannte 630-DM-Gesetz zur Geltung. Der Eröffnung eines zweiten Arbeitsmarktes auf dem Niedriglohnsektor durch die Förderung von so genannten Mini-Jobs galt auch die Einführung von Kombilohn-Modellen, bei denen Geringverdienern ein Zuschuss zur Sozialversicherung und mehr Kindergeld gewährt wird. Beide Gesetze waren stark umstritten und wurden später revidiert. Zahlreiche neue Möglichkeiten zur effizienteren Vermittlung von Arbeitskräften ermöglichte das „Job-AQTIV-Gesetz”, u. a. erweiterte es Spielräume zur befristeten Einstellung von Arbeitnehmern (2002).

In der Rentenpolitik machte die rotgrüne Koalition die von der Regierung Kohl für 1999 vorbereitete schrittweise Absenkung des Rentenniveaus von 70 auf 64 Prozent rückgängig und senkte – im Gegenzug zur Einführung der „Ökosteuer” (siehe unten:Umwelt- und Verbraucherpolitik) – den Beitragssatz zur Rentenversicherung um 1 Prozentpunkt auf 19,3 Prozent, um die konjunkturschädlichen Lohnnebenkosten zu dämpfen. Am 1. Januar 2002 trat eine Rentenreform in Kraft, die das Ziel hatte, den Beitragssatz auf Dauer weitgehend stabil zu halten. Durch die Reform wurde die Ergänzung der gesetzlichen Rente durch eine freiwillige private, kapitalgedeckte Eigenvorsorge staatlich gefördert („Riester-Rente”). Die Fehlbeträge in den Rentenkassen stiegen jedoch weiter an.

In der Reform des Gesundheitswesens gelang der rotgrünen Koalition nicht der entscheidende Durchbruch. Mit dem Gesundheitsreformgesetz (2000) konnten nur diejenigen der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausgabensteigerungen durchgesetzt werden, die nicht der Zustimmung des von der Opposition dominierten Bundesrats bedurften. 2002 wurde die Budgetierung der ärztlich veranlassten Arzneimittelausgaben wieder aufgehoben; zugleich wurde das Krankenkassensystem im Hinblick auf den so genannten Risikokostenstrukturausgleich reformiert.

Mit dem Ziel, Deutschland bis 2010 in Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung wieder an die Weltspitze zu bringen, stellte Bundeskanzler Schröder nach seiner Wiederwahl in der „Agenda 2010” seine Pläne für den Umbau der Sozialsysteme, der Arbeitsmarktregularien und des Steuer- und Finanzsystems vor. Bis Ende 2003 wurden nach Kompromissen mit der Opposition mehrere Gesetzespakete beschlossen, die 2004 in Kraft traten. Im Kern ging es bei den angezielten Strukturreformen, die von Expertengremien („Hartz-Kommission”, „Rürup-Kommission”) entworfen worden waren, darum, die Wirtschaft von Steuern und Lohnnebenkosten für die Sozialsysteme zu entlasten, diese damit selbst auf die veränderten wirtschaftlichen, sozialen und demographischen Bedingungen einzustellen, den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten und bürokratische Hemmnisse für die wirtschaftliche Entfaltung zu beseitigen. Die konkreten Maßnahmen sollten die Abschaffung von Subventionen und Steuervorteilen einschließen und dem Bürger mehr Eigeninitiative und Eigenleistung bei der Existenzsicherung abverlangen.

Walter Riester
Walter Riester
Die Gewerkschaften und der linke Flügel der SPD sperrten sich vergeblich gegen den teilweise massiven Abbau von sozialen Leistungen. Als erstes Vorhaben wurde unter Mitwirkung der Opposition eine Gesundheitsreform auf den Weg gebracht, durch die die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2007 um bis zu 23 Milliarden Euro entlastet werden sollten, um den Beitragssatz stufenweise senken zu können. Die Einsparungen sollten u. a. durch die Erhebung einer Praxisgebühr, Streichung oder Einschränkung der Kostenübernahme ärztlicher Leistungen und Zuzahlungen bei Sachleistungen und Medikamenten erzielt werden.
Ursula (Ulla) Schmidt

Die schon zuvor eingeleiteten arbeitsmarktbezogenen Reformen wurden in vier Blöcken („Hartz I” bis „Hartz IV”, siehe Hartz-Reformen) umgesetzt. Sie führten zu einer Neuorganisation der Arbeitsvermittlung nach Grundsätzen eines modernen öffentlichen, teils privatisierten Dienstleistungsmanagements (Hartz I und Hartz II). Die Bundesanstalt für Arbeit wurde neu strukturiert, in Bundesagentur für Arbeit (BA) umbenannt (Hartz III), ihre Vermittlungsarbeit erfolgt in neu geschaffenen „Job-Centern” und wird durch privatwirtschaftlich organisierte „Personal-Service-Agenturen” ergänzt. Die Voraussetzungen für den – zeitlich verkürzten – Anspruch auf reguläres Arbeitslosengeld aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung („Arbeitslosengeld I”) wurden verschärft. Zugleich wurde der Anreiz geschaffen, sich als Kleinstunternehmer selbständig zu machen („Ich-AG”).

Als weiteres Kernstück der Reformen erfolgte unter dem Motto „Fördern und Fordern” zum 1. Januar 2005 die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach dem als „Hartz IV” bezeichneten Reformmodul. Die Arbeitslosenhilfe für Langzeitarbeitslose wurde in ein „Arbeitslosengeld II” umgewandelt, das nach einer Übergangszeit das Niveau der Sozialhilfe erreicht und von der Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt wird. Wenn eine Beschäftigung für den Arbeitslosen im so genannten ersten Arbeitsmarkt nicht zu finden ist, muss er gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten mit geringer Aufwandsentschädigung annehmen, (so
Ursula (Ulla) Schmidt
genannte Ein-Euro-Jobs), die nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Zur kurzfristigen Stabilisierung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung trat 2004 ein „Notpaket” von Sofortmaßnahmen in Kraft. So gab es 2004 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik keine Rentenerhöhung. Zum 1. Januar 2005 trat eine lange umstrittene Rentenreform in Kraft, die durch Aufnahme eines so genannten Nachhaltigkeitsfaktors das System der Rentenversicherung auf eine solide Finanzierungsbasis stellen und damit auch den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sowie der steigenden Lebenserwartung Rechnung tragen sollte. Unter dem Eindruck der katastrophal schlechten Wahlergebnisse für die SPD, mit denen die Wähler die als Sozialabbau wahrgenommene Arbeitsmarktreform abstraften, begann die rotgrüne Regierungskoalition schon bald nach In-Kraft-Treten von Hartz IV mit der Korrektur einiger Vorschriften und ließ mit Blick auf die nächste Bundestagswahl erkennen, dass ihr Eifer zu sozial schmerzhaften Reformen erschöpft sei. Deutschland," Microsoft® Encarta
Benutzerdefinierte Suche