Die politischen Institutionen in Ungarn
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Fotografien Ungarn |
Ungarn wird gemäß der Verfassung von 1949 regiert, die später mehrfach geändert und 1989 in wesentlichen Teilen überarbeitet wurde. Diese Änderungen entsprachen der Umstrukturierung des Landes von einer sozialistischen Volksrepublik in eine demokratische Republik. Staatsoberhaupt ist der von der Nationalversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählte Präsident, der einmal wiedergewählt werden darf. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und hat das Recht, den Kriegs- und Ausnahmezustand auszurufen. Die Nationalversammlung wählt auch den Ministerpräsidenten und sein Kabinett, den Ministerrat. |
Die aus einer Kammer bestehende Nationalversammlung (Országgyűlés) umfasst 386 Mitglieder. Davon werden 176 Abgeordnete direkt aus lokalen Wahlbezirken, 152 durch Verhältniswahl aus Komitats- und Stadtlisten und 58 indirekt aus Landeslisten der einzelnen Parteien gestellt. Die Abgeordneten werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. |
Höchste juristische Instanz Ungarns ist der Oberste Gerichtshof mit Sitz in Budapest. Es ist das oberste Appellationsgericht des Landes; seine Richter werden von der Nationalversammlung gewählt. Die Komitats-, Bezirks- und Stadtgerichte verhandeln Strafsachen, meist unter dem Vorsitz eines Berufsrichters und zweier Laienrichter. Die Richter werden von örtlichen Räten für eine Dauer von drei Jahren gewählt. Zwischen 1949 und 1989 beherrschte die Ungarische Sozialistische Arbeiterpartei das politische Leben des Landes. Im Oktober 1989 benannte sie sich aufgrund schnell sinkender Mitgliederzahlen in Ungarische Sozialistische Partei (MSzP) um. Weitere wichtige Parteien des Landes sind der Bund der Jungen Demokraten (FIDESz), das Demokratische Forum (MDF), die Unabhängige Partei der Kleinbauern (FKgP) und der Bund Freier Demokraten (SzDSz). |
Ungarn ist in den Hauptstadtbezirk Budapest (mit dem Status eines Komitates) und 19 Komitate aufgeteilt, die wiederum in Bezirke untergliedert sind. |
Die 19 Komitate sind: Bács-Kiskun, Baranya, Békés, Borsod-Abaúj-Zemplén, Csongrád, Fejér, Győr-Moson-Sopron, Hajdú-Bihar, Heves, Jász-Nagykun-Szolnok, Komárom-Esztergom, Nógrád, Pest, Somogy, Szabolcs-Szatmár-Bereg, Tolna, Vas, Veszprém und Zala. Die Kommunalverwaltung hat einen hierarchischen Aufbau aus Dorfräten, Komitats- und Stadträten sowie Bezirksräten. Alle Räte werden durch freie Wahlen ermittelt, allerdings ist die Wahlbeteiligung im Allgemeinen niedrig. Der Friedensvertrag von 1947 begrenzte die Stärke der ungarischen Armee auf 65 000 und die der Luftwaffe auf 5 000 Soldaten. Allerdings überschritt Ungarn diese Werte teilweise erheblich, bis nach dem Zusammenbruch des Ostblocks die Armee sukzessive reduziert wurde. |
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Parlamentsgebäude in Budapest. Encarta |
2004 umfassten die Streitkräfte 32 300 Soldaten beim Heer und 7 500 bei der Luftwaffe. Ende 2004 wurde die allgemeine Wehrpflicht mit einer Dienstzeit von zuletzt sechs Monaten abgeschafft. Seit März 1999 ist Ungarn Mitgliedsstaat der NATO. "Ungarn," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009 http://de.encarta.msn.com © 1997-2009 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
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