Die politischen Institutionen der Niederlande
|
Fotografien Niederlande |
Die Niederlande sind eine parlamentarische Erbmonarchie (die Thronfolge ist auch in weiblicher Linie erblich). Die Verfassung wurde 1815 verkündet und seitdem mehrere Male überarbeitet, zum letzten Mal 1983. Das Königreich besteht aus den Niederlanden, Aruba und den Niederländischen Antillen. Ihre Beziehungen werden durch einen Vertrag vom Dezember 1954 geregelt, dem zufolge sie als gleichberechtigte Partner verbunden sind. |
Die Niederlande setzen sich schon seit langem für eine europäische Integration und internationale Zusammenarbeit ein. In diesem Zusammenhang trug das Land 1960 zur Entstehung des Benelux-Vertrages mit Belgien und Luxemburg bei, der die seit 1948 bestehende Zollunion zwischen den drei Staaten ersetzte. |
Die Niederlande waren einer der Gründerstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die heute in der Europäischen Union aufgegangen ist, und Gründungsmitglied von anderen europäischen Organisationen. 1991 waren die Niederlande das Gastgeberland beim Abschluss des Europäischen Unionsvertrages (Vertrag von Maastricht), der zum Ziel hat, einen gemeinsamen inneren Markt sowie ein gemeinsames europäisches Währungssystem zu schaffen. Staatsoberhaupt der Niederlande ist der Monarch. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt die Präsidenten beider Parlamentskammern sowie die Minister und steht dem Staatsrat vor. Königin Beatrix trat im Mai 1980 die Thronfolge an, nachdem ihre Mutter, Königin Juliana, abgedankt hatte. Der höchste Regierungsbeamte mit Exekutivgewalt ist der Ministerpräsident, der vom Monarchen ernannt wird und den Vorsitz im Kabinett führt. |
Der Staten-Generaal (Parlament) besteht aus zwei Kammern. Die Erste Kammer umfasst 75 Mitglieder, die für vier Jahre von den Provinzialregierungen gewählt werden, und besitzt lediglich Zustimmungs- bzw. Ablehnungsrecht. Die Zweite Kammer besteht aus 150 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht ebenfalls für vier Jahre vom Volk gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr. |
Judikative |
Das Justizwesen der Niederlande umfasst vier Gerichtsebenen. Das erste Tribunal ist das Hohe Gericht der Niederlande mit Sitz in Den Haag. Gerichte auf niedrigerer Hierarchieebene sind die fünf Berufungsgerichte, die 19 Landgerichte und die 62 Amtsgerichte. Alle niederländischen Richter werden vom Monarchen auf Lebenszeit ernannt. Die Niederlande bestehen aus den zwölf Provinzen Drenthe, Flevoland, Friesland, Gelderland, Groningen, Limburg, Noord-Brabant (Nordbrabant), Noord-Holland (Nordholland), Overijssel, Zuid-Holland (Südholland), Utrecht und Zeeland (Seeland). Jede der Provinzen wird von |
![]() |
Parlamentsgebäude in Den Haag. Encarta |
einem Regierungskommissar und von einer vom Volk gewählten gesetzgebenden Versammlung (Staten-Provinzial) regiert. Das niederländische Parteienspektrum ist breit gefächert. Das Verhältniswahlrecht, das bei den Wahlen zu den Gemeinde- und Provinzialversammlungen sowie dem Parlament zum Tragen kommt, ermöglicht auch kleinen Parteien, in die Parlamente einzuziehen. Auf nationaler Ebene werden die Niederlande immer von Koalitionen regiert, deren Bildung sich oft als schwierig erwiesen hat. Die wichtigsten politischen Parteien sind der konservative Christlich-Demokratische Appell (Christen Democratisch Appèl, CDA), die sozialdemokratische Partei der Arbeit (Partij van de Arbeid, PvdA), die rechtsliberale, unternehmerorientierte Volkspartei für Freiheit und Demokratie (Volkspartij voor Vrijheid en Democratie, VVD), die linksliberalen Democraten 66 (D66), die für eine stärkere und direktere Beteiligung der Bürger im politischen System eintreten, sowie GrünLinks (GroenLinks) und die Sozialistische Partei (SP). Niederlande," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009http://de.encarta.msn.com © 1997-2009 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
![]() Benutzerdefinierte Suche
|