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Die politischen Institutionen in Deutschland
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Die staatliche Grundordnung wird durch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, festgelegt, das am 24. Mai 1949 in Kraft trat und im Lauf der Zeit mehrmals abgeändert bzw. ergänzt wurde. Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik Deutschland als „demokratischen und sozialen Bundesstaat”. Staatsform ist die parlamentarische Demokratie mit ihrer deutlichen Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative, Judikative) und einem ausgeprägten Parteiensystem. Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf die neuen Bundesländer ausgedehnt. Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung, bestehend aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Personen, die von den Länderparlamenten bestimmt werden, für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Der Bundespräsident schlägt den Bundeskanzler vor und ernennt ihn, nachdem er vom Bundestag mit absoluter Mehrheit gewählt wurde. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt der Bundespräsident auch die Minister der Bundesregierung; außerdem fällt die Ernennung der Bundesrichter und der Offiziere in seine Zuständigkeit. Unter bestimmten Umständen kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen. Die Bundesregierung ist als Exekutive dem Bundestag verantwortlich und kann Gesetzentwürfe zur Beratung und Verabschiedung einbringen (Gesetzesinitiative).

Legislative
Das deutsche Parlament besteht aus zwei Kammern – dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Mitglieder des Bundestages werden in allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von bis zu vier Jahren gewählt; wahlberechtigt sind alle Bürger ab 18 Jahren.

Die Hälfte der Bundestagsabgeordneten werden als Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt, die andere Hälfte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Eine Partei kann nur dann in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigt oder wenigstens drei Direktmandate erringt (siehe Fünfprozentklausel). Die Mitglieder des Bundesrats, durch den das föderalistische System der Bundesrepublik seinen institutionellen Ausdruck findet, werden von den Länderregierungen benannt. Dabei bestimmt sich die Zahl der entsandten Ländervertreter (zwischen drei und sechs) nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Landes.

Gesetze werden im Allgemeinen durch einfache Mehrheit im Bundestag verabschiedet.

In bestimmten Bereichen, vor allem wenn sie Länderkompetenzen betreffen, bedürfen Gesetze der Zustimmung des Bundesrats, in anderen kann der Bundestag dessen Widerspruch überwinden. In strittigen Fällen zustimmungspflichtiger Gesetzesvorhaben versucht der von Bundesrat und Bundestag paritätisch besetzte Vermittlungsausschuss eine annehmbare Lösung zu finden.

Ein besonderes Gewicht gewinnt der Bundesrat, wenn in ihm das politische Lager die Stimmenmehrheit stellt, das im Bundestag die Opposition bildet. Die Möglichkeit, dass hierdurch wichtige politische Entscheidungen blockiert oder lange verzögert werden können, hat einen Reformbedarf der bundesstaatlichen Ordnung deutlich gemacht. 2006 wurde deshalb eine Föderalismusreform verabschiedet, durch die u. a. die Schwerfälligkeit und Unübersichtlichkeit im Gesetzgebungsverfahren überwunden wird. Bevor ein Gesetz in Kraft treten kann, muss es vom Bundespräsidenten, der sein rechtmäßiges Zustandekommen überprüft, unterzeichnet werden. Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat notwendig; bestimmte

Verfassungssystem der Bundesrepublik Deutschland
Verfassungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Encarta
elementare Bestandteile des Grundgesetzes dürfen nicht geändert werden. In Deutschland gelten nicht nur Gesetze, die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurden. Denn im Interesse der europäischen Einigung hat der deutsche Gesetzgeber (gemäß Artikel 23 und 24 des Grundgesetzes) eine Reihe von Hoheitsrechten an die Europäische Union (EU) übertragen und sich dadurch selbst Einschränkungen auferlegt und anerkannt, dass EU-Recht dem nationalen Recht vorgeht. So sind nationale Gesetze ungültig, wenn sie Verordnungen der EU widersprechen. Und wenn die EU Richtlinien beschlossen hat, muss der nationale Gesetzgeber diese in nationales Recht umsetzen. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive ist in der Bundesrepublik nicht vollkommen durchgeführt. So sind der Bundeskanzler und die Bundesminister auch Abgeordnete im Bundestag, und die Mitglieder des Bundesrats gehören den Länderregierungen an. Deutschland," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009
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