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Die politische Macht Australiens
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Australien, als parlamentarisch-demokratischer Bundesstaat konstituiert, ist ein selbständig regierter Staat und Mitglied des Commonwealth of Nations. Die Verfassung Australiens, die 1901 rechtskräftig wurde, basiert auf der parlamentarischen Tradition des britischen Mutterlandes, enthält aber auch Elemente der US-amerikanischen Konstitution. Staatsoberhaupt ist die britische Königin Elisabeth II., die von einem von ihr ernannten Generalgouverneur vertreten wird.

Regierungschef ist der australische Premierminister, der sich gegenüber dem australischen Parlament zu verantworten hat. Die Legislativ- und Exekutivkompetenzen der bundesstaatlichen Regierungen umfassen die dem Bund nicht zustehenden Bereiche. Australien ist eines der Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen (United Nations, UN).

Die Bundesstaaten verfügen verfassungsrechtlich mit Ausnahme von Queensland, das nur ein Einkammerparlament besitzt, über ein Zweikammerparlament. Das Oberhaupt der britischen Krone wird in jedem Staat durch einen Gouverneur vertreten. Regierungsangelegenheiten fallen in den Kompetenzbereich eines Kabinetts, dessen Vorsitz jeweils von einem so genannten Premier geführt wird.

In jedem australischen Staat gibt es mehrere Regierungsbehörden, die u. a. für das Verkehrs- und Bauwesen, die Instandsetzung von Straßen, Brücken, Regionalstraßen, für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für die Pflege und gegebenenfalls auch Reparatur von Parkanlagen, Bibliotheken, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen zuständig sind. Zu diesen Behörden gehören die Räte der Grafschaften, Bezirksgemeinden und Städte, denen in jedem Staat im Rahmen der Gesetzgebung zum Teil beträchtliche Autonomie zugestanden wird.

Die Exekutive liegt formell in der Hand des Generalgouverneurs, der nach vorheriger Absprache mit dem australischen Premierminister vom Oberhaupt der britischen Monarchie ernannt wird. Die britische Monarchie besitzt keine Regierungsgewalt und dient somit nur symbolisch als Staatsoberhaupt. Der Generalgouverneur handelt nur nach vorhergehender Beratung mit dem Exekutivrat oder Kabinett, das sich aus allen Staatsministern als Mitgliedern zusammensetzt. Die praktische Politik des Bundes wird vom Kabinett bestimmt, das unter dem Vorsitz des Premierministers tagt. Der Premierminister ist außerdem Vorsitzender der parlamentarischen Mehrheitspartei. Die Minister sind für die einzelnen Ministerien der Bundesregierung zuständig, deren Verwaltung den fest angestellten Ministerialbeamten obliegt.

Die Legislativgewalt des Bundes liegt bei einem Zweikammerparlament, das sich aus dem Senat und dem Repräsentantenhaus zusammensetzt. Der Senat umfasst 76 Mitglieder, wobei jeweils zwölf Senatoren von den sechs Bundesstaaten und seit 1974 auch je zwei Senatoren von den Bundesgebieten entsendet werden.
Alle Senatoren werden vom Volk nach dem Verhältniswahlrecht mit einer einzigen übertragbaren Stimme für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Gemäß der australischen Verfassung soll das Repräsentantenhaus die doppelte Zahl der Sitze des Senats aufweisen. Die Zahl der von den einzelnen Staaten entsendeten Abgeordneten ist zur Bevölkerungszahl des jeweiligen Staates proportional, wobei jedoch jedem Staat mindestens fünf Repräsentanten zustehen. Das Northern Territory ist durch einen Abgeordneten, das Australian Capital Territory durch zwei Abgeordnete im Repräsentantenhaus vertreten. Zu Beginn der neunziger Jahre zählte das Repräsentantenhaus 147 Abgeordnete. Sie werden vom Volk im Rotationsprinzip für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Premierminister ist dazu befugt, den
Parlamentsgebäude in Canberra
Parlamentsgebäude in Canberra. Encarta
Generalgouverneur um die Auflösung des Repräsentantenhauses zu ersuchen und jederzeit Neuwahlen zu beantragen. Alle australischen Bürger erhalten mit Vollendung des 18. Lebensjahres das volle Wahlrecht.
Judikative

An der Spitze des Rechtssystems des Australischen Bundes steht der Oberste Gerichtshof (Supreme Court), der sich aus einem Oberrichter und sechs weiteren Richtern zusammensetzt, die vom amtierenden Generalgouverneur ernannt werden. Der Oberste Gerichtshof ist die oberste Berufungsinstanz und fungiert darüber hinaus auch als Verfassungsgerichtshof. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Gerichtshöfe auf Bundesebene, den Bundesgerichtshof (Federal Court of Australia) und den Familiengerichtshof sowie Gerichte der Bundesstaaten und Territorien.

Der Australische Bund umfasst sechs Bundesstaaten und zwei Bundesgebiete (Territorien). Die Staaten und ihre jeweiligen Hauptstädte sind New South Wales (Sydney), Victoria (Melbourne), Queensland (Brisbane), South Australia (Adelaide), Western Australia (Perth) und Tasmanien (Hobart), die Territorien und ihre Hauptstädte sind das Australian Capital Territory (Canberra) und das Northern Territory (Darwin). 1998 lehnten die Stimmberechtigten des australischen Northern Territory (NT) den Vorschlag der Regierung, dem Territorium den Status eines eigenständigen Gliedstaates zu geben, überraschend ab. "Australien," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009
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