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Europa im 20. Jahrhundert : Europa heute
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Auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges zu Beginn der sechziger Jahre (Berlinkrisen 1958 und 1961, Kubakrise 1962) leiteten die USA und die UdSSR angesichts der unübersehbaren Folgen einer möglichen militärischen Konfrontation zwischen den beiden Blöcken eine zunächst zögerliche Entspannungspolitik ein. Flankiert wurde die Entspannungspolitik zwischen USA und UdSSR von der deutschen Ostpolitik, die 1970 zum Moskauer und zum Warschauer Vertrag und 1973 zum Grundlagenvertrag mit der DDR führte. 1972 kam es zwischen den USA und der UdSSR zur Unterzeichnung eines ersten SALT-Abkommens zur Rüstungsbegrenzung, 1979 folgte das zweite. Ab 1973 tagte die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE bzw. OSZE), auf der alle europäischen Staaten außer Albanien sowie Kanada und die USA vertreten waren und deren Teilnehmerstaaten sich 1975 in der Schlussakte von Helsinki u. a. zum Erhalt des Friedens, zur Garantie der Souveränität der Einzelstaaten und zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichteten. Diese und andere bi- und multilaterale Abkommen ließen eine konstruktive Entspannung zwischen Ost und West als realistisches Ziel erscheinen.

Der Reformkurs des sowjetischen Staatschefs Michail Gorbatschow ab Mitte der achtziger Jahre gab nicht nur dem Ost-West-Entspannungsprozess und der Abrüstungspolitik (Abbau der atomaren Mittel- und Kurzstreckenraketen in Europa) neue, positive Impulse, sondern bewirkte auch ein politisches Umdenken in den anderen Staaten des Ostblocks. Die kommunistischen Strukturen des Ostblocks lösten sich auf (ebenso die supranationalen Institutionen im Osten, RGW und Warschauer Pakt), wurden von – in unterschiedlichem Maß – pluralistischen, demokratischen,

marktwirtschaftlich ausgerichteten Systemen abgelöst und strebten teilweise die wirtschaftliche und politische Integration in die EG an. Die Wiederherstellung der deutschen Einheit 1990 löste eines der komplexesten Probleme im geteilten Europa der Nachkriegszeit auf friedlichem Weg.

Der politischen Auflösung des Ostblocks folgte die staatliche Neuordnung im Osten: Die Sowjetunion löste sich im Dezember 1991, nachdem im August bereits die drei baltischen Staaten aus der Union ausgetreten waren, auf und schuf mit der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ein lockeres Bündnis zwischen ehemaligen Sowjetrepubliken; die Republik Jugoslawien zerbrach 1991 mit dem Austritt Kroatiens, Sloweniens, Bosnien-Herzegowinas und Mazedoniens (der späteren Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien); die Tschechoslowakei wurde aufgelöst, und am 1. Januar 1993 wurden die Tschechische und die Slowakische Republik selbständige Staaten. In einigen der neu entstandenen Staaten brachen jetzt allerdings die jahrzehntelang unterdrückten Nationalitätenkonflikte mit aller Gewalt aus, so etwa in dem nach Unabhängigkeit von Russland strebenden Tschetschenien (siehe Tschetschenien-Krieg).

Gegenüber diesen Konflikten, besonders aber gegenüber dem Bosnisch-Kroatisch-Serbischen Krieg im ehemaligen Jugoslawien versagten die friedenssichernden Instrumente der europäischen Staatengemeinschaft wie etwa die OSZE. Der Krieg in Bosnien-Herzegowina konnte erst 1995 – nach vierjähriger Dauer – durch das Eingreifen von NATO-Truppen (im Auftrag der UN) und den Abschluss eines Friedensabkommens, des Dayton-Abkommens, beendet werden. Ebenso scheiterten die europäischen Vermittlungsbemühungen im Kosovo-Konflikt; auch hier war es wieder die NATO, die 1999 den Konflikt mit militärischen Mitteln beilegte. Im Kosovo-Konflikt agierte die NATO jedoch ohne Mandat der UN, und ihr Einsatz, den sie als humanitäre Nothilfe rechtfertigte, war in einer Reihe der europäischen NATO-Staaten umstritten. Erst der Konflikt in Mazedonien konnte 2001 auf dem Verhandlungswege beigelegt werden.
Am 1. Januar 1993 wurde mit dem Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den EG-Staaten der Europäische Binnenmarkt geschaffen, und mit dem Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft trat, legten die EG-Staaten Grundlagen zur Erweiterung ihrer Wirtschaftsgemeinschaft zur politischen, zur Europäischen Union (EU). Ziel der EU ist neben der Ausgestaltung des Binnenmarkts die Umsetzung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz (ZIJ); langfristig strebt die EU die Vollendung des „gemeinsamen europäischen Hauses” an. Wesentliche Schritte auf dem Weg zu diesen Zielen waren die Vertiefung der politischen Union durch den 1997 unterzeichneten Vertrag von Amsterdam, die Verwirklichung der Währungsunion mit der Einführung des Euro zum 1. Januar 1999 und als Bargeld zum 1. Januar
Unterzeich nung des SALT-II-Abkommens
Unterzeich nung des SALT-II-Abkommens

2002 in den meisten der damals 15 EU-Staaten (weitere EU-Staaten folgten ab 2007) sowie die Integration mittel- und osteuropäischer Staaten in die EU. Parallel zur wirtschaftlichen und politischen Integration forcierten die EU und NATO auch die Einbindung Mittel- und Osteuropas in das westliche Sicherheitskonzept: 1994 institutionalisierte die NATO durch die Partnerschaft für den Frieden eine engere militärische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit zahlreichen mittel- und osteuropäischen Staaten, u. a. mit Russland. 1999 wurden mit Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik die ersten drei ehemaligen Warschauer-Pakt-Mitglieder in die NATO aufgenommen; 2004 kamen Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakische Republik und Slowenien hinzu. Ebenfalls 2004 wurde die EU um acht mittel- und osteuropäische Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn) sowie um Malta und Zypern erweitert und 2006 um Bulgarien und Rumänien. Die EU umfasste nun 27 Staaten mit einer Gesamtfläche von etwa 4,35 Millionen Quadratkilometern und beheimatete etwa 486 Millionen Bürger. "Europa," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009
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