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Geschichte Österreichs : Die Doppelmonarchie
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Vor diesem Hintergrund sah sich Kaiser Franz Joseph gezwungen, mit Ungarn zu einer dauerhaften Verständigung zu kommen. Unter der Federführung des Außenministers und Ministerpräsidenten Friedrich Graf von Beust handelte die österreichische Regierung mit dem ungarischen Landtag den so genannten Ausgleich aus. Der Ausgleich, am 8. Februar 1867 abgeschlossen, wandelte das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn um, d. h. in eine Realunion zwischen den beiden selbständigen Staaten Österreich und Ungarn. Ungarn wurde aus der Gesamtverfassung ausgegliedert und erhielt seine Verfassung von 1848 zurück; die Innenpolitik der beiden Reichshälften fiel in die Zuständigkeit jeweils selbständiger Regierungen; für die gemeinsamen Angelegenheiten – Außenpolitik, Finanzen und Heerwesen – war ein gemeinsamer Ministerrat zuständig. Jede der beiden Reichshälften bildete eine konstitutionelle Monarchie unter einem gemeinsamen Staatsoberhaupt, dem Kaiser von Österreich und zugleich König von Ungarn.

Die österreichische Reichshälfte, Zisleithanien, erhielt am 21. Dezember 1867 eine neue Verfassung, die Dezemberverfassung. Durch sie wurde in Österreich ein konstitutionelles System etabliert, und sie blieb bis zum Ende des Kaiserreichs in Kraft.

Zwar garantierte die Dezemberverfassung die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und öffnete die öffentlichen Ämter allen Staatsbürgern; das Nationalitätenproblem blieb jedoch weiter virulent und wurde durch den politischen Führungsanspruch der deutschen Österreicher (die auch in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht die Führungsschicht und mit etwa 33 Prozent den relativ größten Bevölkerungsanteil bildeten) noch verschärft. Besonders die Tschechen, die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe in Zisleithanien, opponierten gegen das sich verfestigende deutsch-zentralistische System; der liberale Kurs des „Bürgerministeriums” sowie der immense Wirtschaftsaufschwung ließen den Nationalitätenkonflikt jedoch vorerst in den Hintergrund treten.

1871 suchte die Regierung unter Karl Graf von Hohenwart durch eine föderalistische Neuordnung Zisleithaniens zu einer Verständigung mit vor allem Tschechen und Polen zu kommen; ihr Konzept wurde jedoch sowohl von den Deutschliberalen abgelehnt wie auch von Ungarn, das an der politischen Struktur, wie sie mit dem Ausgleich geschaffen worden war, keine Änderungen zuzulassen bereit war. Unter den Regierungen Adolf Fürst Auersperg (1871-1879) und Eduard Graf Taaffe (1879-1893) wurde die Nationalitätenfrage zunehmend zum Hauptproblem der österreichischen Innenpolitik.
1880 verfügte die Regierung Taaffe die amtliche Zweisprachigkeit in Böhmen und Mähren, 1882 in Slowenien und dem österreichischen Schlesien und erreichte damit die Rückkehr der Tschechen und Polen in den Reichsrat, den sie zuvor aus Protest gegen den deutschen Zentralismus verlassen hatten. 1882 wurde zudem in Prag eine eigene tschechische Universität eingerichtet. Ansonsten suchte Taaffe durch umfangreiche sozialpolitische Reformen, wie etwa eine Arbeitsgesetzgebung und die Einführung der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung, sowie durch die Herabsetzung des Wahlzensus 1882 von dem Nationalitätenproblem abzulenken bzw. beruhigend auf das Problem zu wirken.

Aber dies sowie seine außerordentlich erfolgreiche Wirtschaftspolitik konnten nicht verhindern, dass sich in den nichtdeutschsprachigen Gebieten die nationalen Bewegungen mehr und mehr radikalisierten, bei den deutschen Österreichern die Liberalen zugunsten der radikalen Deutschnationalen an Boden verloren. In diese Zeit der innenpolitischen Polarisierung fiel auch die Gründung derjenigen Parteien, die in der Folgezeit wesentlich die politische Auseinandersetzung bestimmten: Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs, von Victor Adler mitbegründet, die konservativ-kleinbürgerliche Christlichsoziale Partei Karl Luegers und die deutschnationalen Alldeutschen unter Georg Ritter von Schönerer.

Ab 1895, seit der Sprachenverordnung des Ministerpräsidenten Kasimir Graf Badeni (1895-1897), wurde der Nationalitätenkonflikt zum alles beherrschenden Thema und drohte den Bestand der gesamten Monarchie zu erschüttern. Weder Badeni noch den nachfolgenden Regierungen gelang es, den Konflikt auch nur ansatzweise zu lösen; vielmehr befleißigte man sich weiterhin der Politik des „Durchwurstelns” und suchte die sich häufenden Krisen durch Notverordnungen zu überstehen. Mitverantwortlich für die Stagnation in der Nationalitätenfrage war Ungarn, das seinen eigenen Status nicht durch weitere Ausgleiche etwa mit den Tschechen oder Polen gemindert sehen wollte. Die Verlängerung des österreichisch-ungarischen Ausgleichs selbst zögerte Ungarn in den neunziger Jahren lange hinaus und fand sich schließlich 1902 lediglich zu einem vorläufigen Abkommen bereit. Insgesamt war die innenpolitische Situation in der

Kaiserin Elisabeth

Kaiserin Elisabeth

Doppelmonarchie am Vorabend des 1. Weltkrieges gekennzeichnet von einem hohen Maß an Instabilität und Polarisierung zwischen den verschiedenen Nationalitäten, den beiden Reichshälften und den politischen Führungsschichten. "Österreich," Microsoft® Encarta
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